BAföG-Bescheinigungen für Studierende der Politikwissenschaft

Bescheinigungen für BAföG und Barbeihilfe (Beauftragte: Sabrina Mayer)

Das Amt für Ausbildungsförderung verlangt Nachweise darüber, dass Sie ordentlich studieren.

In der Regel wird nach vier Fachsemestern (Grundstudium) eine formale Bescheinigung fällig. Eine entsprechende Überprüfung Ihrer Studienleistungen führt das Institut für Politikwissenschaft für Haupt- und Nebenfächler sowie für Lehramtler durch.

Bitte melden Sie sich dazu für meine Sprechstunde (Di 14:30-16:30) an und bringen Sie unbedingt folgende Unterlagen mit:

1. das entsprechende Formular
(im Normalfall handelt es sich um das rosafarbene Formblatt 5 „Bescheinigung nach § 48 Bafög“ (siehe Download))
bitte tragen Sie bereits ein:

-         Förderungsnummer
-         Name
-         Geburtstag
-         Ausbildungsstätte (Johannes Gutenberg-Universität Mainz)
-         Fachbereich (02 – Sozialwissenschaften, Medien und Sport)

2.  Ihre aktuelle Studienbescheinigung bzw. Stammdatenblatt, aus der Fach- und Hochschulsemester sowie Studienfächer hervorgehen

3.  Ihre Leistungsnachweise Zwischenprüfungszeugnis (wenn bereits vorhanden) alle Scheine bzw. eine ausgedruckte Leistungsübersicht (B.A./B.Ed.)  

Weitere Informationen finden Sie beim Amt für Ausbildungsförderung

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