Zwischenprüfungsbüro Magister / Staatsexamen

1. Kontakt

 Sabine Schmidt M.A.
Raum
 SB II 05-623
Telefon  +49 6131 39-22150
Fax  +49 6131 39-23729
E-Mail

 schmidt@politik.uni-mainz.de

Sprechstunde  Mo-Fr 10-12

2. Zuständigkeiten

Das Zwischenprüfungsbüro ist zuständig für: 
  • Anmeldung Zwischenprüfung
  • Veröffentlichen der Noten über JOGU-StINe
  • Zwischenprüfungszeugnis

 

3. Anmeldung zur Zwischenprüfung

Eine Anmeldung ist für jede zwischenprüfungsrelevante Prüfung grundsätzlich erforderlich! Dies gilt auch für Wiederholer! Die Anmeldung zu einer zwischenprüfungsrelevanten Prüfung erfolgt über JOGU-StINe. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Homepage unter „Termine und Fristen“ bekannt gegeben. Anmeldungen nach Ablauf dieser Frist können nicht berücksichtigt werden! Die Anmeldung zu einer mündlichen Nachprüfung erfolgt, nach Absprache mit dem Dozenten, nur persönlich im Zwischenprüfungsbüro.
Jeder, der sich erstmalig zur Zwischenprüfung anmeldet, muss ein Erklärungsblatt ausfüllen und im Zwischenprüfungsbüro abgeben oder in den Briefkasten am Studienbüro einwerfen.

Eine Abmeldung von der Prüfung ist bis einem Tag vor Prüfungstermin ohne ärztliches Attest möglich (jedoch nur schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Zwischenprüfungsbüro!). Eine nachträgliche Entschuldigung wegen Versäumnis der Prüfung kann nur mit ärztlichem Attest anerkannt werden. Dieses ist innerhalb von 8 Tagen nach Prüfungstermin und vor Bekanntgabe der Noten im Zwischenprüfungsbüro abzugeben. Ein nach Fristüberschreitung eingereichtes Attest kann nicht anerkannt werden – auch nicht zur Härtefallregelung bei einem Antrag auf zweite Wiederholung!
Unentschuldigtes Fehlen wird als Nichtbestehen der Prüfung gewertet!

Regelung für Lehramtsstudierende: Alle Lehramtsstudierende, die die Klausur der Vorlesung "Einführung in die Soziologie" als Zwischenprüfungsteilleistung einbringen wollen, müssen sich ebenfalls über JOGU-StINe anmelden. Die oben beschriebenen Regelungen gelten entsprechend.

Die Soziologie-Klausur wird nicht als Zwischenprüfungsteilleistung für den Magisterstudiengang im Hauptfach Politikwissenschaft anerkannt.

 

4. Beantragen des Zwischenprüfungszeugnisses

Zum Beantragen des Zwischenprüfungszeugnisses sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Kopie und Originale aller Pflichtscheine sowie der drei Teilprüfungsbescheinigungen, sofern die Prüfungen vor dem WS 08/09 gemacht wurden.
  2. Zur Überprüfung der Sprachanforderungen (1. Fremdsprache fünf Jahre, 2. Fremdsprache drei Jahre, eine der Sprachen muss Englisch sein): a) Kopie und Original des Abiturzeugnisses, b) Sofern Fremdsprachen im Abiturzeugnis nicht mit Note vermerkt sind: Originale und Kopien der entsprechenden Jahrgangszeugnisse.
  3. Eine Studienbescheinigung (mit Semesteranzahl und Fachangabe) im Original.

 

5. Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Prüfungen

Ab dem WS 08/09 werden die aktuellen Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Prüfungen über JOGU-StINe bekannt gegeben. Sobald die Noten freigegeben sind, können sie über den eigenen Account in JOGU-StINe eingesehen werden (natürlich nur die eigene Note).
 

Teilleistungen werden ab dem WS 08/09 nicht mehr in Papierform ausgestellt.
 

Nur bei Nichtbestehen der Prüfung wird die Teilleistung weiterhin per Einschreiben verschickt. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Zwischenprüfungsbüro.

 

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