Frequently Asked Questions (FAQ)

1. Wichtiger Hinweis


Bitte beachten Sie auch die FAQ des Prüfungsamtes.

2. Allgemeines


 


Das hängt davon ab, welche Leistungen Sie bisher erbracht haben. Angenommen, Sie haben eine Lehrveranstaltung besucht, die in etwa die Inhalte abdeckt, die auch wir in einer Lehrveranstaltung anbieten, so werden wir Ihre Leistung anerkennen. Unabhängig davon müssen Sie in der Regel jedoch die Modulprüfung ablegen. Falls Sie an Ihrer alten Universität bereits ein Modul erfolgreich abgeschlossen haben und dieses Modul in etwa einem unserer Module entspricht, werden wir auch das komplette Modul anerkennen. Sollten Sie per E-Mail anfragen wollen, ob eine bereits absolvierte Veranstaltung an einer anderen Universität bei uns anerkannt wird, fügen Sie bitte eine genaue inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltung sowie die Art der erbrachten Leistung bei.

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2. An wen muss ich mich zwecks Anerkennung von Studienleistungen wenden?

Wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Schumann. Falls Sie Leistungen, die Sie im Rahmen des Erasmus-Programms erbracht haben, anerkennen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Schmitt. Die Kontaktdaten von Herrn Schumann und Frau Schmitt finden Sie hier

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3. Ist ein Studienaufenthalt im Ausland sinnvoll?

Das Institut empfiehlt, mindestens ein Semester im Ausland zu studieren. Der dafür beste Zeitpunkt ist nach dem vierten Semester, d. h. nach dem Abschluss der Basismodule.

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Alle im Ausland erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem Bereich der Politikwissenschaft sind anerkennungsfähig. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

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 5. Kann ich auch im Ausland ein Praktikum absolvieren?

 

 Ja.

 6. Was muss ich beachten, wenn ich den Studiengang gewechselt habe (zum Beispiel von B.A. Politikwissenschaft Kernfach auf B.Ed. Sozialkunde oder von B.A. Beifach auf B.A. Kernfach)?

Grundsätzlich können Leistungen, die Sie in ihrem bisherigen Studiengang erbracht haben und die auch im Rahmen des neuen Studienganges erbracht werden müssen,  anerkannt werden. Dies geschieht allerdings nicht automatisch, sondern Sie müssen sich nach erfolgreicher Umschreibung durch das Studierendensekretariat selbst darum kümmern, dass diese Leistungen in JOGU-StINe umgeschrieben werden. Wenn Sie bereits Prüfungsleistungen im bisherigen Studiengang erbracht haben, die Sie sich anerkennen lassen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Herrn Prof. Schumann. Wenn Sie nur Lehrveranstaltungen besucht und Studienleistungen, aber noch keine Prüfungsleistungen erbracht haben, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro. Bitte beachten Sie, dass Sie dies auf jeden Fall vor der Anmeldephase machen sollten, da eine Anmeldung für Veranstaltungen bereits begonnener Module über JOGU-StINe ansonsten nicht funktioniert.

7. Worauf muss ich achten, wenn ich BAföG beziehe?

Um den Anspruch auf BAföG aufrecht zu erhalten, ist es notwendig dem BAföG-Amt nach dem vierten Semester einen Leistungsnachweis vorzulegen. Dieser dient als Bestätigung, dass das Studium ordnungsgemäß absolviert wird und die Regelstudienzeit eingehalten werden kann. Dafür werden Sie vom BAföG-Amt benachrichtigt. Die Beurteilung geschieht dabei nicht durch das BAföG-Amt, sondern für Studierende der Politikwissenschaft hier am Institut. Der empfohlene Studienverlauf für das B.A. Kernfach Politikwissenschaft sieht vor, dass nach dem vierten Semester das Einführungsmodul und die fünf Basismodule abgeschlossen sind. Um einen positiven Leistungsnachweis zu erhalten müssen Sie davon mindestens 75%, d.h. vier Module abgeschlossen haben.  Für Studierende des B.Ed.-Sozialkunde, sowie des B.A.-Beifachs Politikwissenschaft gilt diese Regelung analog.

 

3. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bachelor-Studiengang

1. Was ist ein Bachelor?
2. Welche Einstiegsmöglichkeiten in ein Studium der Politikwissenschaft gibt es?
3. Kann ich in jedem Semester im Bachelorstudiengang anfangen?
4. Welche Voraussetzungen braucht man, um in einem Bachelorstudiengang am Institut für Politikwissenschaft zu studieren?
5. Woraus besteht die Bachelorprüfung?
6. Worin bestehen die entscheidenden Unterschiede zwischen dem Magister- und den neuen Bachelorstudiengängen?
7. Was sind die Vorteile der neuen Abschlüsse?
8. Wird der neue Bachelorabschluss von den Universitäten aller Bundesländer als Zugangsvoraussetzung für weiterführende Studiengänge akzeptiert?
9. Sind die Leistungsanforderungen für die neuen Studiengänge höher als für die alten?
10. Sind alle Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft gleich, so dass ein Studienort- oder Hochschulwechsel bereits während des Bachelorstudiums problemlos möglich ist?
11. Kann ich im Bachelorstudiengang ein Auslandssemester machen?
12. Muss ich im Bachelor-Studiengang ein Praktikum machen? Wenn ja in welchen Bereichen und wie lange?
13. Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?
14. Ich studiere Politikwissenschaft im Kernfach. Muss ich das Studium nach sechs Semestern abschließen?
15. Im Modulhandbuch habe ich gelesen, dass verschiedene Prüfungsformen für die Modulprüfung möglich sind. Kann ich die Prüfungsform selbst wählen?

 

 

Ein Bachelor ist ein erster akademischer Titel, den Sie nach einem sechssemestrigen Studium (also bereits nach drei Jahren) erwerben können. Der Bachelor ist berufsqualifizierend, d. h. er bietet Ihnen die Möglichkeit, direkt ins Berufsleben einzusteigen. Alternativ können Sie im Anschluss auch ein Master-Studium (M. A.) absolvieren.
 
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2. Welche Einstiegsmöglichkeiten in ein Studium der Politikwissenschaft gibt es?
Seit dem Wintersemester 2008/2009 ist ein Studienbeginn in Politikwissenschaft nur noch im Bachelor-Studiengang möglich. An der Universität Mainz gibt es zwei politikwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge, nämlich den Bachelor of Arts (B. A.) Politikwissenschaft  und den Bachelor of Education (B. Ed.) Sozialkunde, der speziell auf das Lehramt an Gymnasien vorbereitet. Der B. A. Politikwissenschaft ist eine Kernfach-Beifach-Kombination, im B. Ed. studieren Sie zwei Fächer plus Bildungswissenschaften.
Die traditionellen Magister- und Staatsexamensstudiengänge werden nach und nach auslaufen; zum Sommersemester 2012 ist hier ein Einstieg nur noch ab dem 9. Fachsemester möglich.
Zum Wintersemester 2011/2012 sind die beiden politikwissenschaftlichen Masterstudiengänge M. A. Empirische Demokratieforschung und M. Ed. Sozialkunde gestartet.

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3. Kann ich in jedem Semester im Bachelorstudiengang anfangen?
Ja, in beiden Bachelorstudiengängen ist ein Einstieg in das erste Fachsemester sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester möglich.

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4. Welche Voraussetzungen braucht man, um in einem Bachelorstudiengang am Institut für Politikwissenschaft zu studieren?
Abgesehen von den allgemeinen Voraussetzungen für die Aufnahme eines Hochschulstudiums (Abitur) wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Zu den Grundvoraussetzungen, um Politikwissenschaft erfolgreich studieren zu können, zählen außerdem politisches Interesse, die Bereitschaft, viel zu lesen, und der Spaß am wissenschaftlichen Arbeiten.

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Die meisten der Prüfungsleistungen, die für die Bachelor-Note relevant sind, werden studienbegleitend erbracht (sog. Modulprüfungen). Insgesamt sind im B. A. Politikwissenschaft Kernfach neun Modulprüfungen, im B. A. Politikwissenschaft Beifach fünf Modulprüfungen und im B. Ed. Sozialkunde sieben Modulprüfungen zu absolvieren.
Im B. A. Politikwissenschaft Kernfach kommt am Ende des Studiums die Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit acht Wochen) und eine mündliche Abschlussprüfung (Dauer 30 Minuten) hinzu. Im B. Ed. Sozialkunde besteht die Bachelorprüfung nur aus einer Bachelorarbeit (Bearbeitungszeit sechs Wochen), die in einem der beiden Fächer geschrieben werden muss (wird die Bachelorarbeit in Sozialkunde geschrieben, muss die Masterarbeit in dem anderen Fach geschrieben werden; wird die Bachelorarbeit in dem anderen Fach geschrieben, muss die Masterarbeit in Sozialkunde geschrieben werden).
 
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Die Bachelorstudiengänge unterscheiden sich von den traditionellen Magister- und Staatsexamensstudiengängen u. a. in folgenden Kernpunkten:
  • Sie erbringen die prüfungsrelevanten Leistungen studienbegleitend, d. h. während Ihres gesamten Studiums. Es gibt also nicht wie bisher eine einzelne Abschlussprüfung am Ende ihres Studiums, die allein über Ihre Abschlussnote entscheidet.
  • Sie studieren in der Regel nur noch sechs Semester, d. h. Sie haben deutlich schneller einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss.
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Vorteile des B. A.-Abschlusses sind die kurze Studiendauer, die stärkere Praxisorientierung und die Möglichkeit des früheren Berufseintritts. Zudem können Sie nach dem Bachelor recht flexibel einen Masterstudiengang und damit Ihre persönliche Vertiefung wählen.

 
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Ja, der Studienabschluss wird bundesweit anerkannt. Dies schließt jedoch nicht aus, dass es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Eignungsprüfungen) für verschiedene Master-Studiengänge gibt.
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9. Sind die Leistungsanforderungen für die neuen Studiengänge höher als für die alten?
Die Leistungsanforderungen sind nicht grundsätzlich höher oder niedriger als in den traditionellen Studiengängen. Allerdings müssen die für die Abschlussnote relevanten Leistungen kontinuierlich und nicht wie vorher am Ende der Studienzeit erbracht werden. Dies hat zumindest folgende Vorteile: Die Studierenden wissen schon während des Studiums, wie ihre Leistungen einzuordnen sind, und der Prüfungsplan wird entzerrt. ^ Zum Seitenanfang

10. Sind alle Bachelorstudiengänge Politikwissenschaft gleich, so dass ein Studienort- oder Hochschulwechsel bereits während des Bachelorstudiums problemlos möglich ist?
Nein, das lässt sich so nicht sagen. Denn die Studiengänge an den einzelnen Universitäten unterscheiden sich durchaus in ihrer Schwerpunktsetzung, auch einzelne Module können verschieden sein. Das Wissen zu den grundlegenden Gebieten der Politikwissenschaft und Methodenkenntnisse werden aber in der Regel an allen Universitäten, die einen politikwissenschaftlichen Bachelorstudiengang anbieten, vermittelt. Daher ist ein Wechsel in ein Masterprogramm desselben oder eines verwandten Faches nach der Bachelorprüfung meist problemlos möglich. Ein Wechsel des Studienorts während des Bachelors kann dazu führen, dass Sie bestimmte Module an der neuen Universität nachholen oder ergänzende Leistungen erbringen müssen. Wenn Sie einen Hochschulwechsel planen, vergleichen Sie daher die jeweiligen Studienordnungen genau und lassen Sie sich in der Studienfachberatung beraten.^ Zum Seitenanfang 

11. Kann ich im Bachelorstudiengang ein Auslandssemester machen?
Sie können nicht nur, sondern sollten es auch. Das Institut für Politikwissenschaft empfiehlt allen Studierenden dringend, mindestens ein Semester im Ausland zu studieren oder ein Praktikum im Ausland zu absolvieren. Der beste Zeitpunkt hierfür ist im B. A. nach dem vierten Semester, d. h. nach dem Abschluss der Basismodule. Prinzipiell sind alle im Ausland erfolgreich erbrachten und gleichwertigen Leistungen aus dem Bereich der Politikwissenschaft anerkennungsfähig.
 
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12. Muss ich im Bachelor-Studiengang ein Praktikum machen? Wenn ja in welchen Bereichen und wie lange?
Ja, Sie brauchen im B. A. Politikwissenschaft Kernfach insgesamt sechs Wochen Praktikum. Diese sechs Wochen müssen Sie aber nicht notwendigerweise am Stück absolvieren, sondern Sie können diesen Zeitraum auch auf mehr als ein Praktikum splitten. Sie müssen ihr Praktikum in gegenstandsnahen Feldern der Politikwissenschaft machen, das bedeutet z. B. in den Bereichen Journalismus/PR, Politikberatung, Markt- und Meinungsforschung, Politische Weiterbildung/Erwachsenenbildung, Parteien und Verbände, Internationale Organisationen, Politische Verwaltung, etc. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Praktikum anerkannt wird, wenden Sie sich bitte an den Praktikumsbeauftragten des Instituts, Herrn Dr. Winkler.

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13. Muss ich mich an den Studienverlaufsplan halten?
Nein. Der von uns erstellte Studienverlaufsplan stellt lediglich eine Empfehlung dar. Er berücksichtigt eine in etwa gleichmäßige Arbeitsbelastung über sechs Semester.

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14. Ich studiere Politikwissenschaft im Kernfach. Muss ich das Studium nach sechs Semestern abschließen?
Nein. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Je nach Lebens- und Studiensituation können Sie durchaus einige Semester länger studieren.

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15. Im Modulhandbuch habe ich gelesen, dass verschiedene Prüfungsformen für die Modulprüfung möglich sind. Kann ich die Prüfungsform selbst wählen?
Nein. Das Institut legt die Prüfungsform verbindlich fest. Es kann dabei jedoch keine Prüfungsform bestimmen, die laut Prüfungsordnung nicht vorgesehen ist. Eigenen Entscheidungsspielraum haben Sie in den Basismodulen. Sie können dort selbst die beiden Basismodule auswählen, in denen Sie eine Hausarbeit als Modulprüfung schreiben wollen. Die restlichen Basismodule sind mit einer Klausur abzuschließen.

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16. Ich studiere Politikwissenschaft im Beifach. Ein Kommilitone hat berichtet, dass ich als Modulprüfung in den Basismodulen auch Hausarbeiten schreiben kann. Stimmt das?
Ja. Im Beifach müssen Sie vier von fünf Basismodulen auswählen und diese vier dann erfolgreich absolvieren. Zwei der Basismodule müssen Sie mit einer Klausur abschließen. In den anderen beiden müssen Sie eine Hausarbeit als Prüfungsleistung vorlegen.

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17. Kann ich selbst entscheiden, in welchem Basismodul ich die Modulprüfung in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit ablege, oder geben die Dozenten die Prüfungsform vor?
Sie entscheiden über die Prüfungsform in den Basismodulen. Sie können also wählen, in welchen beiden Basismodulen Sie eine Hausarbeit als Modulprüfung schreiben.

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18. Ich beabsichtige, z. B. das Basismodul zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland mit einer Klausur abzuschließen. Welche Inhalte gehen in die Klausur ein?
Die Klausuren in den Basismodulen beziehen sich auf die beiden Vorlesungen des jeweiligen Moduls. In diesem Fall also auf die Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die zweite, thematisch enger angelegte Vorlesung. Die Einführungsvorlesungen sind weitgehend standardisiert, wiederholen sich also inhaltlich im Wesentlichen. Die Inhalte der thematischen Vorlesungen variieren stärker. Um hier den Studierenden mehr Flexibilität einzuräumen, basiert die Klausur in den Basismodulen in der Regel auf a) der Einführungsvorlesung, b) der aktuellen thematischen Vorlesung und c) der thematischen Vorlesung aus dem Jahr zuvor, wobei in der Klausur zwischen b) und c) gewählt werden muss. Damit haben Studierende die Möglichkeit, sich in der Klausur auch auf die zeitlich weiter zurückliegende Vorlesung zu beziehen. In Zweifelsfällen halten Sie bitte immer direkt Rücksprache mit dem jeweiligen Modulbeauftragten, auf welchen Vorlesungen die Modulklausur basiert.

 

19. Ich habe gehört, dass es in Sozialkunde die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung gibt. Was ist das?
Studierende, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz im Bachelor of Education mindestens im 5. Semester oder im Master of Education eingeschrieben sind, können zusätzlich zu ihrer bisherigen Fächerkombination ein weiteres Fach im Rahmen des Zertifikatsstudiums "Erweiterungsprüfung" wählen. An der Universität Mainz ist das Zertifikatsstudium "Erweiterungsprüfung" ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien möglich. 
Gemäß der "Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen als Erweiterungsprüfung für Lehrämter" vom 8. Juli 2011 sind im Rahmen des Zertifikatsstudiums "Erweiterungsprüfung" für das Lehramt an Gymnasien im Fach Sozialkunde sechs Module erfolgreich zu absolvieren, nämlich aus dem B. Ed. Sozialkunde die Module
- Grundlagen der Politikwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen
- Demokratie und Gesellschaft in Deutschland
- Vergleich politischer Systeme oder Politische Theorie (eines von beiden ist zu wählen)
- Fachdidaktik Sozialkunde

sowie aus dem M. Ed. Sozialkunde die Module
- Politik und Politikvermittlung
- Querschnittsprobleme im politischen Kontext.  

 

4. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Master-Studiengang


Ein Master ist ein mittlerer akademischer Grad zwischen Bachelor und Doktor, der dem Magister, dem Diplom oder dem ersten Staatsexamen im Lehramt entspricht. Das Masterstudium, das auf dem Bachelor oder einem äquivalenten Abschluss aufbaut, ist auf eine Studiendauer von 2 Jahren (4 Semester) ausgelegt. Der Master-Studiengang in einem oder zwei Fächern dient dazu, diese Fächer wissenschaftlich zu vertiefen und Ihr Wissen und Können zu erweitern.

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Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Masters unterschieden:
konsekutiver Master = baut inhaltlich auf dem Bachelor auf (z. B. Master „Empirische Demokratieforschung“ nach dem B. A. Politikwissenschaft)
nicht-konsekutiver Master = baut inhaltlich nicht auf dem Bachelor auf (z. B. Master of Business Administration oder Master Journalismus nach dem B. A. Politikwissenschaft)
Weiterbildungsmaster = setzt neben dem ersten Hochschulabschluss auch berufspraktische Erfahrung voraus.

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Nein. In konsekutiven Studiengängen zählt das Masterstudium nicht als Zweitstudium.

Es gibt drei Masterstudiengänge, nämlich den M. A. Empirische Demokratieforschung, den M. Ed. Sozialkunde sowie - voraussichtlich ab Wintersemester 2012/13 - den Trinationalen M. A. in European Studies. Weitergehende Informationen zu den drei Masterstudiengängen finden Sie hier.

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5. Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu den alten Studiengängen (Magister, Diplom, Staatsexamen)



1. Ich habe gehört, dass die Studienstruktur auf Bachelor und Master umgestell wurde. Wann war das?
2. Ich studiere Politikwissenschaft im Magisterstudiengang und möchte einen Fachwechsel vornehmen. Ist das noch möglich?
3. Ich studiere Politikwissenschaft im Magisterstudiengang und möchte in den Bachelor-Studiengang wechseln. Ist das möglich?
4. Wie lange werde ich noch Politikwissenschaft im Magisterstudiengang studieren können? Muss ich irgendwann wechseln?
5. Ich studiere auf Lehramt (in einem „traditionellen“ Staatsexamens-Studiengang) und möchte Sozialkunde als Erweiterungsfach hinzunehmen. Geht das?
6. Ich habe gehört, dass die Magisterklausur, die in der Prüfungsordnung erwähnt ist, gar nicht mehr geschrieben werden muss. Ist das richtig? Was hat es dann mit dem Hauptseminar zur Klausurvorbereitung auf sich, das  ebenfalls in der Prüfungsordnung steht. Muss ich das noch machen? 

 


Die Umstellung auf die Bachelor-/Master-Studienstruktur ist zum Wintersemester 2008/2009 erfolgt. Die Studiengänge B. A. Politikwissenschaft und B. Ed. Sozialkunde sind zum Wintersemester 2008/2009 eingeführt worden, die entsprechenden Masterstudiengänge zum Wintersemester 2011/2012.

Ein Einstieg in den Magister- und Staatsexamens-Studiengang ist für Studienanfänger nicht mehr möglich. Wer in ein höheres Fachsemester der traditionellen Magisterstudiengänge wechseln will, kann dies noch zum Sommersemester 2012 tun, muss dann allerdings mindestens in das 9. Fachsemester eingestuft werden können. Nach dem Sommersemester 2012 besteht keine Möglichkeit mehr, sich in den Magisterstudiengang neu einzuschreiben.

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Ja, das ist möglich. Wer einen Fachwechsel vom Magisterstudiengang in den Bachelorstudiengang plant, sollte wegen der Anerkennung bereits erbrachter Leistungen mit Herrn Prof. Schumann Kontakt aufnehmen.

Sie können ihren „traditionellen Studiengang“ innerhalb einer Übergangsfrist regulär abschließen (Ausnahmen bestehen bei befristeten Einschreibungen). Studierende, die ihr Magisterstudium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor dem Wintersemester 2008/2009 aufgenommen haben, können sich bis einschließlich Sommersemester 2015 prüfen lassen. In dieser Frist ist kein Wechsel des Studiengangs erforderlich. Für die meisten Studierenden, die derzeit in den traditionellen Studiengängen eingeschrieben sind, werden sich also keine Änderungen ergeben. Die Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung für die Anmeldung zur Magisterprüfung zu absolvieren sind, werden - anders als an vielen anderen Instituten - bei uns in der Regel auch nach dem Sommersemester 2012 noch angeboten.

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5. Ich studiere auf Lehramt (in einem „traditionellen“ Staatsexamens-Studiengang) und möchte Sozialkunde als Erweiterungsfach hinzunehmen. Geht das?

Informationen hierzu finden Sie hier.

6. Ich habe gehört, dass die Magisterklausur, die in der Prüfungsordnung erwähnt ist, gar nicht mehr geschrieben werden muss. Ist das richtig? Was hat es dann mit dem Hauptseminar zur Klausurvorbereitung auf sich, das ebenfalls in der Prüfungsordnung steht. Muss ich das noch machen?

Die Magisterklausur ist schon vor einiger Zeit abgeschafft worden, es gibt sie also nicht mehr. Sie sollten das in der Prüfungsordnung erwähnte vierte Hauptseminar, das früher der Klausurvorbereitung diente, dennoch besuchen und können dieses zum Beispiel strategisch dazu nutzen, um ein Thema für die mündliche Prüfung vorzubereiten. Ein qualifizierter Leistungsnachweis ist in diesem Seminar nicht erforderlich.

 


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