Zwischenprüfungsbüro
Sabine Schmidt M.A.
Für die Anmeldung zur Zwischenprüfung, die Ausstellung von Zwischenprüfungszeugnissen und die Veröffentlichung der Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Klausuren ist das Zwischenprüfungsbüro zuständig.
Zwischenprüfungsanmeldung alte Studiengänge
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nun beendet. Nachträgliche Anmeldungen können
nicht mehr angenommen werden. Eine Abmeldung von der Klausur ist bis einen Tag vor Klausurtermin möglich. Hierzu schreiben Sie bitte eine kurze Nachicht per Mail an schmidt@politik.uni-mainz.de. Eine Abmeldung am Tag der Klausur bzw. später kann nur mit ärztlichem Attest erfolgen. Es muss spätestens eine Woche nach Klausurtermin vorliegen.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Klausur führt zum Nichtbestehen derselbigen!
Notenbekanntgabe der ZP-Klausuren ab dem WS 08/09:
Ab dem WS 08/09 werden die aktuellen Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Klausuren über Jogustine bekannt gegeben. Sobald die Noten freigegeben sind, können sie über den eigenen Account in Jogustine eingesehen werden (natürlich nur die eigene Note). Teilleistungen werden ab dem WS 08/09 nicht mehr in Papierform ausgestellt. Nur bei Nichtbestehen der Klausur wird die Teilleistung weiterhin per Einschreiben verschickt. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Zwischenprüfungsbüro.
Zwischenprüfungsanmeldung alte Studiengänge
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist nun beendet. Nachträgliche Anmeldungen können nicht mehr angenommen werden. Eine Abmeldung von der Klausur ist bis einen Tag vor Klausurtermin möglich. Hierzu schreiben Sie bitte eine kurze Nachicht per Mail an schmidt@politik.uni-mainz.de. Eine Abmeldung am Tag der Klausur bzw. später kann nur mit ärztlichem Attest erfolgen. Es muss spätestens eine Woche nach Klausurtermin vorliegen.
Unentschuldigtes Fernbleiben von der Klausur führt zum Nichtbestehen derselbigen!
1. Anmeldung zur Zwischenprüfung
Eine Anmeldung ist für jede zwischenprüfungsrelevante Klausur grundsätzlich erforderlich! Dies gilt auch für Wiederholer! Die Anmeldung zu einer mündlichen Nachprüfung erfolgt, nach Absprache mit dem Dozenten, nur persönlich im Zwischenprüfungsbüro.
Die Anmeldung zu einer zwischenprüfungsrelevanten Klausur erfolgt über Jogustine. Die Anmeldefristen werden rechtzeitig auf der Homeage unter "Aktuelles" bekannt gegeben. Anmeldungen nach Ablauf dieser Frist können nicht berücksichtigt werden!
Die Abgabe einer Studienbescheinigung entfällt ab sofort!
Jeder, der sich erstmalig zur Zwischenprüfung anmeldet, muss ein
Erklärungsblatt ausfüllen und im Zwischenprüfungsbüro abgeben oder in den Briefkasten am Zentralsekretariat einwerfen.
Eine Abmeldung von der Klausur ist bis einem Tag vor Klausurtermin ohne ärztliches Attest möglich (jedoch nur schriftlich, per E-Mail oder persönlich im Zwischenprüfungsbüro!).
Eine nachträgliche Entschuldigung wegen Versäumnis der Klausur kann nur mit ärztlichem Attest anerkannt werden. Dieses ist innerhalb von 8 Tagen nach Klausurtermin und vor Bekanntgabe der Klausurnoten im Zwischenprüfungsbüro abzugeben.
Ein nach Fristüberschreitung eingereichtes Attest kann nicht anerkannt werden – auch nicht zur Härtefallregelung bei einem Antrag auf zweite Wiederholung!
Unentschuldigtes Fehlen wird als Nichtbestehen der Klausur gewertet!
Nebenfächler müssen im Nebenfach Politikwissenschaft keine Zwischenprüfungsteilleistungen ablegen und erhalten auch keinen Leistungsnachweis (Schein) für eine eventuell freiwillig mitgeschriebene Klausur! Falls der/die Studierende in absehbarer Zeit ins Hauptfach wechseln möchte, kann auf Wunsch eine Teilprüfungsbescheinigung ausgestellt werden. Dann ist jedoch eine Anmeldung zur Klausur erforderlich.
Studierende, die eine zwischenprüfungsrelevante Klausur freiwillig mitschreiben möchten, sollten diese nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Nachträglich kann diese Klausur jedoch nicht als Teilprüfungsleistung anerkannt werden. Dies gilt für Haupt- und Nebenfächler.
Erasmusstudenten sind nicht dazu verpflichtet eine Zwischenprüfung abzulegen. Falls sie dennoch an einer Klausur teilnehmen möchten, ist keine Anmeldung erforderlich.
Regelung für Lehramtsstudierende: Alle Lehramtsstudierende, die die Klausur der Vorlesung "Einführung in die Soziologie" als Zwischenprüfungsteilleistung einbringen wollen, müssen sich ebenfalls über Jogustine anmelden. Die oben beschriebenen Regelungen gelten entsprechend.
Die Soziologie-Klausur wird nicht als Zwischenprüfungsteilleistung für den Magisterstudiengang im Hauptfach Politikwissenschaft anerkannt.
2. Beantragen des Zwischenprüfungszeugnisses
Zum Beantragen des Zwischenprüfungszeugnisses sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- Kopie und Originale aller Pflichtscheine sowie der drei Teilprüfungsbescheinigungen.
- Zur Überprüfung der Sprachanforderungen (1. Fremdsprache fünf Jahre, 2. Fremdsprache drei Jahre, eine der Sprachen muss Englisch sein): a) Kopie und Original des Abiturzeugnisses, b) Sofern Fremdsprachen im Abiturzeugnis nicht mit Note vermerkt sind: Originale und Kopien der entsprechenden Jahrgangszeugnisse.
- Eine Studienbescheinigung (mit Semesteranzahl und Fachangabe) im Original.
3. Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Klausuren
Ab dem WS 08/09 werden die aktuellen Ergebnisse der zwischenprüfungsrelevanten Klausuren über Jogustine bekannt gegeben. Sobald die Noten freigegeben sind, können sie über den eigenen Account in Jogustine eingesehen werden (natürlich nur die eigene Note). Teilleistungen werden ab dem WS 08/09 nicht mehr in Papierform ausgestellt. Nur bei Nichtbestehen der Klausur wird die Teilleistung weiterhin per Einschreiben verschickt. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Zwischenprüfungsbüro.