Magister Politikwissenschaft
Hier finden Sie das Handout zur „Informationsveranstaltung Magister“ vom 18. Januar 2011.
Bitte beachten:
Eine Einschreibung in den Magisterstudiengang ist ab dem Sommersemester 2012 nur noch ab dem 9. Fachsemester möglich. Nach dem Sommersemester 2012 besteht keine Möglichkeit mehr, sich in den Magisterstudiengang neu einzuschreiben. Die Lehrveranstaltungen, die als Voraussetzung für die Anmeldung zur Magisterprüfung zu absolvieren sind, werden auch nach dem Sommersemester 2012 noch angeboten.
Studierende, die ihr Magisterstudium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vor dem Wintersemester 2008/2009 aufgenommen haben, können sich bis einschließlich Sommersemester 2015 prüfen lassen.
1. Überblick
Im Magisterstudiengang Politikwissenschaft können die Studierenden entweder ein zweites Hauptfach oder zwei Nebenfächer aus einer Reihe von anderen Fächern, darunter auch sozialwissenschaftliche Fächer (z. B. Soziologie, Publizistik, Wirtschaftswissenschaften) wählen. Politikwissenschaft kann außerdem als Nebenfach in vielen anderen Magisterstudiengängen gewählt werden.
Im Grundstudium werden alle üblichen Teilgebiete der Politikwissenschaft gelehrt: Politisches System der Bundesrepublik Deutschland, Vergleichende Politikwissenschaft, Internationale Beziehungen, Politische Theorie, Wirtschaft und Gesellschaft, Politische Soziologie, Empirische Sozialforschung und Statistik. Das Grundstudium ist in weiten Teilen standardisiert. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Studierende über grundlegende Kenntnisse der theoretischen und empirischen Ansätze der Politikwissenschaft verfügen.
Im Hauptstudium können sich die Studierenden je nach persönlichen Interessen und Qualifikationen auf bestimmte Themengebiete spezialisieren. Eine Besonderheit des Studiums in Mainz besteht darin, dass die Studierenden von der empirischen Ausrichtung des Instituts für Politikwissenschaft profitieren können.
2. Hauptfach Politikwissenschaft: Leistungsnachweise
Im Grundstudium:
Tutorium: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (in Kombination mit der Vorlesung 'Einführung in die Politikwissenschaft' obligatorisch für Erstsemester)
Je 1 Grundseminarschein aus den Teilgebieten
- Politisches System der BRD
- Politische Theorie
- Internationale Beziehungen
- Analyse und Vergleich politischer Systeme
- Wirtschaft und Gesellschaft
- Methoden der Politikwissenschaft / empirische Sozialforschung und Statistik
Zwischenprüfung: Während des Grundstudiums sind studienbegleitend drei Zwischenprüfungsteilleistungen zu erbringen, die dritte im letzten Semester des Grundstudiums.
Im Hauptstudium:
3 Hauptseminare aus mindestens zwei der oben genannten Teilgebiete (die Teilnahme an einem Hauptseminar setzt bei Hauptfachstudierenden den erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung voraus)
Außerdem ist ein sechswöchiges Praktikum in einem gegenstandsnahen Feld zu absolvieren.
3. Hauptfach Politikwissenschaft: Informationen zum Praktikum
- Gegenstandsnahe Felder
Als Praktikum anerkannt wird in der Regel eine qualifizierende Tätigkeit u. a. in den Bereichen öffentliche Verwaltung, politische Bildung, Erwachsenenbildung, Medien, Öffentlichkeitsarbeit, Parteien, Verbände, internationale Organisationen, Unternehmen, wissenschaftliche Dienste der Parlamente (Bundestag, Landtag, Stadtparlamente), Markt- und Meinungsforschung. - Praktikumsdauer
Das Praktikum muss nicht zwingend sechs zeitlich zusammenhängende Wochen umfassen, sondern kann auch gesplittet werden (z. B. zweimal drei Wochen). Eine Gesamtdauer von mindestens sechs Wochen muss aber erreicht werden. - Praktikumsbescheinigung
Das Praktikum muss durch eine von der jeweiligen Paktikumsstelle ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen werden, aus der die Art der gegenstandsnahen Tätigkeit und die Dauer des Praktikums hervorgehen. Diese Bescheinigung muss bei der Meldung zur Magisterprüfung in der Studienfachberatung des Instituts für Politikwissenschaft vorgelegt werden. - Anerkennung beruflicher Tätigkeiten
Beruflichen Tätigkeiten und Ausbildungszeiten in gegenstandsnahen Feldern können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Ausbilders vorliegt, aus der Art und Dauer der Tätigkeit eindeutig hervorgehen. - Unfallschutz für Studierende während des Praktikums
1. Für die Dauer des Praktikums besteht eine gesetzliche Unfallversicherung nach
§ 2 Abs. 1 Nr.1 des Sozialgesetzbuches – Siebtes Buch – (SGB VII) bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger des Betriebs, in dem Sie beschäftigt sind.
2. Diese Unfallversicherung entsteht mit Aufnahme des Praktikums.
3. Das Praktikum stellt eine Beschäftigung wie in einem normalen Beschäftigungsverhältnis dar.
4. Es wird dringend angeraten, dass die Studierenden mit dem Betrieb, in dem sie ihr Praktikum ableisten, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, um einen entsprechenden Nachweis in der Hand zu haben.
5. Im Falle eines Unfalls ist darauf zu achten, dass eine Unfallanzeige durch den „Arbeitgeber“ erstattet wird; dazu ist der Betrieb verpflichtet.
4. Nebenfach Politikwissenschaft: Leistungsnachweise
Tutorium: Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten (in Kombination mit der Vorlesung 'Einführung in die Politikwissenschaft' obligatorisch für Erstsemester)
Entweder: 3 Grundseminarscheine und 2 Hauptseminarscheine
oder: 4 Grundseminarscheine und 1 Hauptseminarschein,
die ausschließlich aus folgenden Teilgebieten zu wählen sind:
- Politisches System der BRD
- Politische Theorie
- Internationale Beziehungen
- Analyse und Vergleich politischer Systeme
Bitte unbedingt beachten: Insgesamt müssen die Scheine alle vier genannten Teilgebiete abdecken, d. h. wenn Sie die Variante mit 3 Grund- und 2 Hauptseminarscheinen gewählt haben und z. B. die Grundseminare 'Politisches System der BRD', 'Politische Theorie' und 'Internationale Beziehungen' absolviert haben, muss eines der beiden Hauptseminare auf alle Fälle aus dem Bereich 'Analyse und Vergleich politischer Systeme' kommen.
Die Teilnahme an einem Hauptseminar setzt bei Nebenfachstudierenden voraus, dass sie mindestens drei Grundseminare aus o. g. Bereichen absolviert haben.
Eine Zwischenprüfung ist nicht vorgesehen.
5. Studien- und Prüfungsordnung
Detailliertere Informationen über Ziel, Inhalt und Aufbau des Politikwissenschaftsstudiums finden sich in der Studien- und Prüfungsordnung.6. Examensanmeldung
- Scheine (im Hauptfach auch Zwischenprüfungszeugnis)
- Nachweis der Sprachkenntnisse (durch Zwischenprüfungs- oder Abiturzeugnis, ggf. auch weitere Zeugnisse)
- Nachweis über ein sechswöchiges Praktikum (nur Hauptfach)
- Immatrikulationsbescheinigung mit Fächerkombination
- Bei der Meldung zur vorgezogenen Prüfung im Nebenfach Politikwissenschaft und im 2. Hauptfach Politikwissenschaft ist zusätzlich das Zwischenprüfungszeugnis des 1. Hauptfaches vorzulegen.